Leider kommt es im Leben vor, dass manchmal geliebte Menschen von uns gehen. Sie vererben ihren Nachfahren Wertgegenstände, die Ihnen wichtig waren. So auch beispielsweise ihr altes Haus. Beim Erben einer Immobilie stellt sich demnach schnell die Überlegung, ob man dieses Erbe antreten oder besser darauf verzichten soll. Es gibt nämlich wichtige Grundregeln bei diesem Thema zu beachten und diese Entscheidung sollte daher gründlich überlegt sein. Alles Wichtige zu dem Thema wird in Kürze in diesem Beitrag angerissen.
Auf diese Dinge sollte unbedingt beim Erben von Immobilien geachtet werden
Zuallererst sollten rechtliche Fragen geklärt werden. Es spielt eine entscheidende Rolle, ob man vom Erblasser als Erbe oder als Vermächtnisnehmer ermächtigt wurde. Ein Erbe erbt in der Regel das gesamte Vermögen, wohingegen ein Vermächtnisnehmer nur eine einzelne Sache erbt (z. B. nur eine Immobilie). Wichtig bei der Rolle des Erben ist noch zu erwähnen, dass dieser nicht nur das gesamte Vermögen erbt, sondern auch alle vorhandenen Schulden und weiteren Verbindlichkeiten des Verstorbenen. In diesem Fall hat der Erbe natürlich die Möglichkeit, das Erbe abzulehnen. Dazu hat er in der Regel eine Frist von 6 Wochen nach Kenntnisnahme über das Erbe einzuhalten.
Der Grundbucheintrag muss geändert werden
Wenn man als Erbe eine Immobilie erbt, muss auch der Eigentümer im Grundbuch um getragen werden.
In der Regel reicht dafür ein Antrag in Schriftform aus. Danach ist er offizieller Eigentümer und kann mit der Immobilie tun und machen, was er will. Natürlich kann er die Immobilie nicht nur selber nutzen, sondern auch weiter veräußern oder vermieten. Dabei kann ein Immobilienmakler den Erben entscheiden unterstützen. Um einen guten Immobilienmakler in einer bestimmten Stadt zu finden, reicht es oft, in eine Suchmaschine „Immobilienmakler Duisburg“ einzugeben. Im Nu kann er sich kompetente Unterstützung sichern.
Falle Erbengemeinschaft – diese Dinge sollten beachten werden
Wenn eine Immobilie nicht nur an eine einzelne Person vererbt wird, sondern an mehrere Personen, so handelt es sich um eine Erbengemeinschaft. Die Erben müssen sich gemeinschaftlich darauf einigen, was mit der Immobilie geschieht. Das Objekt kann also nicht ohne Weiteres weiterverkauft oder von einer Partei bewohnt werden. Streitigkeiten können durch einen Erbauseinandernutzungsvertrag aufgelöst werden. Dort wird festgehalten, dass zum Beispiel ein Erbe die Immobilie erbt, wohingegen ein anderer die gleichwertige Kunstsammlung und ein anderer wiederum den Fuhrpark erbt. Auf diese Weise sollen die Streitigkeiten aus dem Weg geräumt werden.
Fazit
Eine Immobilie zu erben bedeute nicht immer gleich den großen Lotto-Gewinn. Man sollte sich vorher gründlich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten auseinandersetzen, damit man nicht im schlimmsten Fall nicht noch alle Schulden mit gerbt und ein Minusgeschäft gemacht wird.