Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden – Was bedeutet das?!

Wer die tagesaktuellen Nachrichten verfolgt, der hört immer wieder von Unfällen mit wirtschaftlichem Totalschaden. Wer nicht weiß, was das zu bedeuten hat, der hat den richtigen Beitrag ausgewählt. Erfahren Sie, was ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und wie der Verkehrsunfall Anwalt helfen kann.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Wenn ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird, dann entsteht ein Sachschaden am Fahrzeug. Die Versicherung erklärt sich bereit, die Reparaturkosten zu übernehmen, wenn der Wert des Fahrzeugs, die Reparaturkosten übersteigt. Man spricht von einem wirtschaftlichen Totalschaden, wenn sich die Reparatur am Fahrzeug nicht mehr lohnt, weil der Wiederbeschaffungswert niedriger angesetzt wird. Bei einem festgestellten wirtschaftlichen Totalschaden muss die Versicherung nicht für die Reparatur aufkommen, sondern kann dem Geschädigten, die niedriger angesetzte Wiederbeschaffungssumme auszahlen. Der Wiederbeschaffungswert ist der Restwert des Fahrzeugs. Für die Restwertermittlung werden Wiederbeschaffungswerte des selben Fahrzeugs, mit der selben Ausstattung und der selben Kilometerleistung miteinander verglichen. Zudem prüfen Gutachter und Sachverständige das Fahrzeug und stellen das Ausmaß der Beschädigung fest.

Muss die Versicherung die Kosten für den wirtschaftlichen Totalschaden tragen?

Nein, die Versicherung muss die Kosten für die Reparatur nicht tragen, wenn die Reparaturkosten den Restwert übersteigen. Es gibt aber auch Ausnahmefälle und Versicherungsverträge, die die 130%-Klausel enthalten. Liegen die Reparaturkosten nur 30% über dem Wiederbeschaffungswert, erklärt sich der Versicherer, in bestimmten Ausnahmefällen einverstanden, die Reparaturkosten zu übernehmen. Diese Regelung ist nicht verpflichtend wird nicht von allen Versicherern angeboten.

Welche Kosten übernimmt ein guter Versicherer beim Verkehrsunfall noch?

Wenn Sie eine gute Haftpflichtversicherung ausgesucht haben, dann gehen die Leistungen im Schadenfall über die regulären Leistungen hinaus. Sie erhalten von einem guten Versicherer einen Mietwagen gestellt oder die Unterstützung durch einen Verkehrsunfall Anwalt. Im besten Fall haben Sie eine separate Verkehrsrechtschutzversicherung oder sind in einem Automobilclub Mitglied, denn so sind Sie bestens abgesichert.

Fazit: Eine Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens wird in seltenen Fällen genehmigt

Ein Versicherer muss den Kosten-Nutzen-Faktor für die allgemeine Versicherungsgemeinschaft abwägen und wird bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wahrscheinlich keine Reparaturkosten übernehmen. Ausnahmen gibt es, z.B. mit der 130%-Klausel, die in manchen Versicherungsverträgen aufgeführt ist. Handelt es sich z.B. um einen seltenen Oldtimer, der einen Wert von 14.000 EUR hat und die Reparatur kostet beispielsweise 15.000 EUR, ist es gut möglich, dass die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Der Seltenheitswert des Fahrzeugs spielt dabei eine große Rolle, zudem übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nur um etwa 7%. Der Unterschied zum technischen Totalschaden liegt darin, dass das Auto technisch derart beschädigt ist, sodass eine Reparatur ausgeschlossen ist. Das Fahrzeug ist technisch defekt und kann, im Gegensatz zum wirtschaftlichen Totalschaden, nicht mehr repariert werden.

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